Die Stadt Graz spioniert Bewohner_innen hinterher. Expert_innen bezweifeln, dass das rechtlich erlaubt ist. Trotzdem will Landeshauptmann Kunasek (FPÖ) den Spitzeldienst jetzt für die ganze Steiermark. Unterzeichne deshalb die Petition an Bundeskanzler Stocker und fordere mit uns: Spitzeldienst stoppen!
Jetzt will Kunasek (FPÖ) als Landeshauptmann das Spionagenetz in der ganzen Steiermark einführen [1]. Und das könnte er von heute auf morgen tun. Weder Gesetzesänderung noch Beschluss im Landtag sind dafür notwendig. Andere Bundesländer in Österreich könnten dem Beispiel folgen. Nur Bundeskanzler Christian Stocker kann das verhindern: Er ist für Datenschutz und Verwaltung zuständig. Hilf mit, unser Recht auf Privatsphäre zu schützen und fordere mit uns von Bundeskanzler Stocker: Stoppen Sie den Spitzeldienst!
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Als gesetzliche Grundlage für den Dienst gibt die Stadt Graz das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz an. Dieses Gesetz regelt das Vorgehen der Verwaltung [4]. Laut Expert_innen kann man damit aber nicht den Spitzeldienst in Graz begründen. Zudem sehen die Expert_innen auch Verstöße gegen den Datenschutz [1].
Wie rechtfertigen Behörden die Bespitzelung?
Die Stadt Graz meint, mit dem Spitzeldienst ihre Kontrollen “effektiver” durchführen zu können, unter anderem bei Menschen, die Sozialunterstützung erhalten. Landeshauptmann Kunasek (FPÖ) glaubt, dass dadurch Steuergeld eingespart werden kann [2]. Doch die Statistik sagt etwas anderes: 361 Menschen wurde Sozialhilfemissbrauch unterstellt und sie wurden daraufhin ausspioniert. In nur zwei Fällen hat sich der Verdacht bestätigt und die Leistung wurde eingestellt [1].
Warum ist nur ein Fall öffentlich, wo solche Methoden angewandt wurden?
Der Spitzeldienst informiert die Betroffenen zwar, dass eine Untersuchung stattfindet, aber nicht über deren Umfang [1]. Viele Menschen wissen also gar nicht, welche privaten Informationen über sie gesammelt wurden und dass diese in den Akten der Stadt Graz liegen. Und weil die Behörden sich auf ein bestehendes Gesetz stützen, gab es auch keine öffentlichen Diskussionen darüber.
Wie kontrolliert der Spitzeldienst?
Die Stadt Graz greift bei der Überprüfung von Sozialhilfebezieher_innen zu teils drastischen Mitteln. Der Spitzeldienst dokumentiert über mehrere Wochen das Privatleben, fotografiert durch den Türspion, befragt Nachbar_innen und kontaktiert sogar den Vermieter [1]. Der Spitzeldienst darf sogar Wohnungen betreten, um zu prüfen, ob gemeldete Personen tatsächlich dort leben [3]. Bei dem Fall in Graz wurden so 22 Seiten mit privaten Informationen und Fotos gesammelt und in den Akten abgelegt [1].
[2] Kleine Zeitung, 09.01.2025: Sozialleistungsbetrug: Was sind die Erfolge des Grazer Ergebungsdienstes?
[3] Krone, 10.11.2019: Neuer Erhebungsdienst: Mehr als Tausend Einsätze
[4] ris.bka.gv.at: RIS - Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 30.10.2025