Rettet die Justiz: Für eine unabhängige Bundesstaatsanwaltschaft!

Bereits 4.528 Menschen haben die Petition unterzeichnet.
Eigentlich sollte die versprochene Bundesstaatsanwaltschaft den politischen Einfluss auf die Justiz verringern. Doch Expert_innen schlagen Alarm: Der neue Gesetzesvorschlag der Regierung droht genau das Gegenteil zu liefern. Parteien könnten durch die neue Bundesstaatsanwaltschaft noch mehr Einfluss auf Strafverfahren gewinnen [1]. Justizministerin Anna Sporrer muss den Gesetzesvorschlag überarbeiten und für eine wirkliche Unabhängigkeit der Justiz sorgen. Jetzt Petition unterzeichnen! 

Die Justizministerin hat in Österreich sehr viel Macht. Sie kann entscheiden, ob es zu einer Anklage kommt – oder Ermittlungen eingestellt werden. Seit Jahren fordern Expert_innen deshalb eine weisungsfreie und unabhängige Bundesstaatsanwaltschaft an der Spitze der Staatsanwaltschaften, um den politischen Einfluss auf Strafverfahren zu verringern [2]. Nun hat die Regierung endlich einen Gesetzesvorschlag angekündigt.

Doch was die Regierung als “Jahrhundertreform” verkaufen möchte, droht zur Mogelpackung zu werden. Namhafte Expert_innen warnen davor, dass die Politik noch mehr Einfluss auf Strafverfahren gewinnen könnte [3]. So könnte in Zukunft das Parlament mitentscheiden, wer in der Bundesstaatsanwaltschaft sitzt – wie etwa parteinahe Anwält_innen, Notar_innen oder Universitätsprofessor_innen. Im schlimmsten Fall könnte sie außerdem in die Arbeit der Bundesstaatsanwaltschaft eingreifen – und je nach parlamentarischer Mehrheit unliebsame Ermittlungen abdrehen.

Das müssen wir verhindern! Justizministerin Anna Sporrer und die Regierung müssen sicherstellen, dass jegliche politische Einflussnahme auf die Justiz und ihre Ermittlungsverfahren ausgeschlossen wird. Dafür müssen wir jetzt alle Kräfte hochfahren. Schließe dich jetzt an und unterzeichne unsere Petition für eine unabhängige Bundesstaatsanwaltschaft.

Mehr Infos:


1. Politisch gesteuerte Auswahlkommission: Parteien könnten schon bei der Vorauswahl mitentscheiden, wer überhaupt zur Wahl steht, weil parteinahe Personen in der Auswahlkommission sitzen könnten. Eine von der Politik unabhängige und weisungsfreie Bundesstaatsanwaltschaft wäre es somit von Anfang nicht. 

2. Parlamentswahl – Tür auf für politische Deals: Die drei Bundesstaatsanwält_innen sollen vom Parlament gewählt werden. Parteien könnten sich je nach Mehrheiten in die Wahl einmischen. Das öffnet Tür und Tor für politische Absprachen und politische Sideletter, mit denen sich Parteien bei einer Regierungsbildung Posten zuschanzen. 

3. Parteinahe Anwält_innen als Staatsanwält_innen: Hier besteht in der Koalition offensichtlich noch Uneinigkeit. Die ÖVP fordert, dass nicht nur Richter_innen und Staatsanwält_innen, sondern auch Rechtsanwält_innen, Notar_innen und Universitätsprofessor_innen gewählt werden können. Das ermöglicht, dass parteinahe Anwält_innen – dieselben, die heute noch Kurz oder Strache vertreten – morgen Ermittlungen einstellen oder einleiten könnten. SPÖ und NEOS stellen sich derzeit noch gegen diese Forderung [3].

4. Parlament erhält Einblick in laufende Ermittlungen: Das Parlament soll das Recht erhalten, sich regelmäßig mit den Bundesstaatsanwält_innen auszutauschen – und so möglicherweise frühzeitig Informationen über laufende Ermittlungen zu erhalten. Das würde unabhängige Ermittlungen gefährden.

5. Bestellung der Bundesstaatsanwält_innen auf sechs Jahre: Dadurch könnte sich jede Parlamentsmehrheit fast zu Beginn einer Legislaturperiode parteinahe und ihr genehme Bundesstaatsanwält_innen bestellen. 

Insgesamt: Ermittlungen wie jene gegen Ex-Kanzler Kurz oder Wöginger wären unter diesem System nach Einschätzung führender Expert_innen nicht mehr möglich. Österreich riskiert, dem “Modell Polen” oder einer “Trumpisierung” zu folgen, wo die Politik die Justiz seit Jahren enorm unter Druck setzt. 
1. Unabhängige Auswahlkommission: Die Auswahlkommission muss ausschließlich aus allseits angesehenen Persönlichkeiten der Justiz und der ordentlichen Höchstgerichte bestehen – ohne politische Einflussnahme durch Parteien.

2. Keine Parlamentswahl – Gewaltentrennung einhalten: Die Wahl der Bundesstaatsanwält_innen durch das Parlament ist ein klares No-Go. Die Gewaltentrennung zwischen Legislative und Justiz muss unbedingt gewahrt bleiben. Die Legislative – also der National- und Bundesrat – darf sich nicht in die Arbeit der Justiz einmischen – insbesondere, wenn derzeit so viele Verfahren gegen (ehemalige) Politiker_innen laufen.

3. Nur Justizfachleute ins Amt: Bundesstaatsanwält_innen dürfen nur Richter_innen oder Staatsanwält_innen mit mindestens zehnjähriger Erfahrung in Strafverfahren werden – keine (parteinahen) Rechtsanwält_innen, Notar_innen oder Universitätsprofessor_innen.

4. Kein parlamentarischer Einblick in laufende Ermittlungen: Das Parlament darf keine Informationen über laufende Einzelverfahren erhalten. Auskunftspflicht soll es nur bei allgemeinen Strukturfragen geben, niemals zu konkreten Strafsachen.

5. Bestellung für zwölf Jahre: Eine längere Amtszeit der Bundestaatsanwält_innen sorgt dafür, dass die Bundesstaatsanwaltschaft unabhängiger von parteipolitischen Mehrheiten bleibt und auch gegen die Parteien mit der stärksten Mehrheit im Parlament ermitteln kann.
[1] Vorarlberger Nachrichten: Warnung vor politischer Bestellung der Bundesstaatsanwaltschaft
[2] Kurier, 10.09.2025: Bundesstaatsanwaltschaft: Die fünf unabdingbaren Punkte
[3] Der Standard, 06.03.2026: Bundesstaatsanwaltschaft soll bald kommen – doch in der Koalition spießt es sich noch

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