Hitzeschutz am Arbeitsplatz jetzt!

Bereits 7.848 Menschen haben die Petition unterzeichnet.
“An heißen Tagen arbeiten wir am Limit”. So beschreibt eine Pflegerin die Arbeit während der letzten Hitzewelle. Was fehlt: Ein Schutz für Beschäftigte. Ein Recht auf Hitzefrei gibt es nicht. So sind Menschen der Hitze oft stundenlang ausgesetzt – und riskieren dabei ihre Gesundheit. Deshalb fordern wir von Arbeitsministerin Korinna Schumann ein Recht auf Hitzefrei und konkrete Maßnahmen zum Hitzeschutz. Jetzt Petition unterzeichnen!

Stickige Büros, in denen die Konzentration mit jedem Grad mehr schwindet. Schweißtreibende Arbeit bei 35 Grad auf der Baustelle und am Feld. Rettungskräfte und Einsatzkräfte, die der Hitze nicht entkommen können. Leider ist das ist für immer mehr Menschen die neue Realität. Hitzewellen treten häufiger auf, dauern länger und werden intensiver [1]. Doch unsere Arbeitsplätze sind darauf oft nicht vorbereitet [2]. Einen Anspruch auf Arbeitsfreistellung bei extremer Hitze gibt es nicht – Baustellen, Felder und Büros werden zur Hitzefalle [3].

71 Prozent aller Arbeitenden haben laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) keinen ausreichenden Schutz vor Hitze bei der Arbeit [4]. Dabei ist Arbeiten bei zu hoher Hitze eine Gefahr für die Gesundheit, bei mehr als 30 Grad steigt das Unfallrisiko um 7 Prozent [5]. Höchste Zeit, dass Österreich nachbessert: Die bestehenden Gesetze haben große Lücken und schützen Arbeitenden bei Hitze oft nicht [6]. 

Deswegen fordern wir mit unserer Petition von Arbeitsministerin Korinna Schumann einen Ausweg aus der Hitzefalle am Arbeitsplatz! 

Unsere Forderungen:
  • Arbeitgeber_innen müssen verpflichtet sein, durch geeignete Maßnahmen (Beschattung, Rollos, Lüftung, Klimagerät,...)  für einen gekühlten Arbeitsplatz zu sorgen
  • Arbeitnehmer_innen haben ein Recht auf Hitzefrei, wenn es mehr als 30 Grad am Arbeitsplatz (sowohl drinnen als auch draußen) hat und es keine Regeln und Schutzmaßnahmen für Hitze gibt

Unterzeichne jetzt die Petition für Hitzeschutz am Arbeitsplatz!

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Welche Gesetze gegen Hitze am Arbeitsplatz gibt es derzeit?
Für Bauarbeiter_innen sowie Zimmerer_innen, Gipser_innen, Dachdecker_innen und Gerüster_innen gibt es ab 32,5 Grad die Möglichkeit von Arbeitsfreistellung, wenn die Arbeitgeber_innen dem zustimmen. Für Beschäftigte in Innenräumen, etwa in Büros, gibt es kein Recht auf Hitzefrei. Arbeitgeber_innen sollen dort zwar Maßnahmen gegen Hitze setzen, konkrete Vorgaben zum Schutz von Arbeitnehmer_innen gibt es aber keine [7].

Wie könnte eine gesetzliche Umsetzung aussehen?
Statt bloßer Empfehlungswerte soll in der Arbeitsstättenverordnung ergänzt werden, dass Arbeitgeber_innen für einen kühlen Arbeitsplatz sorgen müssen. Verstöße (zB wenn keinerlei Maßnahmen getroffen werden) müssen nach § 130 ASchG zu Konsequenzen führen. Weiters soll in der Arbeitsstättenverordnung ergänzt werden, dass bei 30 Grad am Arbeitsplatz und ohne einen Hitzeschutzplan der Arbeitsplatz verlassen werden kann, ohne arbeitsrechtliche Nachteile wie Entgeltkürzung oder Kündigung befürchten zu müssen.

Für wen soll das Gesetz gelten?
Von dem Gesetz zum Schutz vor Hitze sollen alle Arbeitnehmer_innen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst profitieren. Hitzeschutz soll für alle Beschäftigten gelten.

Was sagen die Gegner_innen zu einem Recht auf Hitzefrei?
Wirtschaftskammervertreter_innen haben bereits in der Vergangenheit Gesetze zum Hitzeschutz am Arbeitsplatz kritisiert und von unnötigen zusätzlichen Regeln gesprochen [8]. Für uns ist aber klar, dass die Gesundheit von Menschen vorgeht. Effektiven Hitzeschutz abzulehnen, ist außerdem kurzsichtig und wirtschaftsfeindlich: Expert_innen prognostizieren Leistungseinbußen in Milliardenhöhe innerhalb von drei Jahren [9]. Maßnahmen gegen die Hitze am Arbeitsplatz sind daher nicht nur gesundheitlich, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll.

Wie schützen andere Länder Arbeitnehmer_innen vor Hitze?
In Spanien muss Arbeit im Freien bei Hitzewarnungen angepasst oder notfalls verboten werden, in Ungarn gibt es ab gewissen Temperaturen bereits Hitzefrei. Polen plant verpflichtende Kühlungsmaßnahmen oder Zusatzmaßnahmen ab gewissen Temperaturen und ein Arbeitsverbot bei über 35 Grad in Innenräumen bzw. 32 Grad im Freien [10,11,12]. 
[1] Kurier, 27.06.2026: Alarmstufe Sommer in Österreich: Wie heiß kann es noch werden?
[2] MeinBezirk.at, 26.07.2026: ÖGB-Umfrage: Zwei Drittel in Österreich leidet am Arbeitsplatz unter der Hitze
[3] Der Standard, 26.05.2026: Es wird wieder heiß: Das gilt bei Hitze am Arbeitsplatz
[4] who.int: Workplace heat stress
[5] gesundearbeit.at: Brennpunkt Arbeitsplatz: Wenn Hitze zur Gefahr wird
[6] steiermark.orf.at, 14.07.2026: Arbeitsinspektorat prüft Hitzeschutz in Firmen
[7] arbeiterkammer.at: Arbeiten bei Hitze
[8] wko.at: WKÖ-Denk: „Hitzeschutzverordnung untergräbt den Bürokratie-Abbau“
[9] Gesundheit Österreich GmbH: Arbeiten bei Hitze: Gesundheit schützen, Arbeitswelt anpassen
[10] reuters.com, 24.06.2026: European countries work regulations in heat conditions
[11] iuslaboris.com: Extreme heat at work: When can employees refuse to work?
[12] bankier.pl, 29.06.2026: Zakaz pracy w upale powyżej 35 st. C. Będzie zmiana przepisów. Od kiedy?

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